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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch" (Hölderlin)

Die Lage

Ihre Bürgerinnen und Bürger ungefragt mit an die Hand nehmend, sind die Städte,  Kommunen und Gemeinden in die "Schuldenfalle" hineingestiefelt - egal, ob sehenden oder getrübten Auges: Viele stecken bis zum Hals in der von den herrschenden Geldgesetzen mit ihrem verfassungswidrigen Zinses-Zins-System und von der WTO mit ihren Finanzmärkten aufgestellten Falle.                                                                                                                                       Seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nahmen viele Kommunen die ausgelegten Verschuldungsköder an und legten wohlgemeinte Investitionsprogramme auf. Solche Programme verlangten den Kommunen die Aufnahme hoher Kreditsummen ab, deren Tilgungen dann wiederum nur zu weiteren Kreditaufnahmen zwangen, so dass sich die Kommunen immer mehr und mehr verschulden mussten. Eine sog, "Teufelsspirale" von kommunalen Verschuldungen war geboren. Daneben führten dann auch drastische Rückgänge bei den kommunalen Finanzzuweisungen und den Gewerbesteuereinnahmen sowie ebenso drastische Anhebungen bei den Energiepreisen und der Kreis- und Schulumlage (2007) zu einer weiteren Erhöhung der kommunalen Haushaltsschulden.      

Damit die Kommunen nun nicht auch noch in die Lage kommen wollen, "ihren Kopf zu verlieren", greifen sie bei ihren Gesundungsmaßnahmen immer wieder zu bekannten Rezepten, die jedoch alt und wenig kreativ sind - und werden dabei erst recht "kopflos": Einsparungsprogramme noch und noch, Einnahmesuch- und -erhöhungsprogramme noch und noch, Verkauf des "Tafelsilbers" noch und geht nicht mehr. Die Kommunen können dem Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht mehr dienen; die "Nebenwirkungen" solcher Rezepte machen die Bevölkerung eben nicht gesund, sondern zerstören ihren menschlichen und sozialen Organismus - noch und noch. Die kommunal Verantwortlichen haben sich dabei vielfach ihrer Verantwortung, ihres Denkens, ihres persönlichen Ideen- und Inspirationshaushalts und ihrer Innovationskraft entledigt. Für angerichtete Schäden sind sie ja ohnehin nicht haftbar. Die "Schlinge zieht sich immer fester um den Hals" - wohlgemerkt: nicht allein im Haushalt der Kommunen, sondern vielmehr bei den Bürgerinnen und Bürgern.    

Die kommunal Verantwortlichen zeigen somit deutlich, dass sie nicht mehr weiter wissen, wie sie ihre Kommune aus der Falle befreien können bzw. sollen; sie sind Gefangene ihres traditionellen und nicht mehr auf der Höhe der Zeit stehenden Partei- und Gruppendenkens. Ein solches Denken hat u.a. die Kommunen ja dahin geführt, wo sie heute in der Mehrzahl stehen: in die "Verschuldungsspirale". Vor diesem Abgrund ist es deshalb dringendst an der Zeit, dass nun die Bürgerinnen und Bürger selber - die ja gemäß § 29 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung "an der Verwaltung der Gemeinde teilnehmen" (wie es übrigens ja auch in einer kommunalen "Selbstverwaltung" nicht anders sein kann) - die Ärmel hochkrempeln und das Heft in die Hand nehmen, sprich: ihr geistiges, rechtliches und wirtschaftliches Potential aktivieren und die Initiative zur Rettung ergreifen. Die Verantwortlichen warten im Grund genommen auf diesen Kraftakt, der dann gemeinsam von allen Betroffenen bewältigt werden muss. Es geht nicht anders, wollen nicht alle - kommunal Verantwortliche und die Bürgerinnen und Bürger - zusammen ganz kaputt saniert werden. Nur in einem gemeinsamen Kraftakt, der neue kreative "Therapien" zur Erscheinung bringen sollte, kann dann wieder die weisheitsvolle Verkündigung - gerade auch in Bad Karlshafen als ehemalige Siedlungsstadt der Hugenotten - zum Leuchten kommen: "Lux lucet in tenebris".  

Auswege

Neben der Abschaffung der hohen Hürden für das Durchführen von kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, der Einführung eines "Bürgerhaushalts" sowie der satzungsmäßigen Einrichtung einer periodisch zusammentretenden Gemeindeversammlung aller Bürgerinnen und Bürger mit Entscheidungskompetenz gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 4 GG soll nun nachfolgend als ein weiterer Aus-Weg vorgeschlagen und ausführlich rechtlich begründet werden, wie mit Hilfe einer ins Leben zu rufenden Regionalwährung die regionale Finanz- und Wirtschaftskraft erhalten bzw. verbessert werden und damit einhergehend auch die kommunale Selbstverwaltung mit ihrer eigenen Finanzhoheit im Grunde genommen erst zu ihrer eigentlichen Blüte gelangen kann.                                                                                                                                   Solche Regionalwährungen treten seit der Gründung der "Roland-Währung" in Bremen im Jahre 2001 immer mehr als Handlungsinstrumente ins öffentliche Leben (zur Zeit arbeiten bereits 30 in der BRD) - teilweise schon mit Unterstützung der Kommunen und mit wissenschaftlicher Begleitung.

Vertrags- und Handlungsfreiheit

Dass sich zusammenfindende Rechts- und Vertragsgemeinschaften ihr eigenes und das gesetzliche Zahlungsmittel "Euro" ergänzendes Regionalgeld schaffen können, liegt in dem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GG verankert. Solche Vertragsgemeinschaften beschreiten neue Wege im sozialen Organismus. Gefordert ist mehr und mehr das selbstbewusste, eigenverantwortliche und freie Handeln jedes einzelnen Bürgers. Man kann sagen: Es betritt der "Souverän selbst" den Platz den Handelns (siehe die Seite: "Ich, der Souverän").                                                                                                                                                    Aus solchen gemeinsamen vertraglichen Regelungen hervorgehende Handlungsinstrumente und Einrichtungen wie z.B. selbstverwaltete Betriebe und Schulen, Versicherungen auf Gegenseitigkeit oder eben auch eigene selbstverwaltete Währungen und in einzelnen Fällen sogar selbstverwaltete Bankgeschäfte sind dann aufgrund ihres vertragsfreiheitlichen Rechtsgeschäftes verfassungsrechtlich sogar höher zu bewerten als das jeweils gesetzlich geregelte Instrument, da die gesetzliche Regelung der vertragsfreiheitlichen nachrangig  untergeordnet ist (detaillierte Ausführungen hierzu siehe unter www.roland-regional.de /Recht und unter www.isoeb.de /Bankgeschäfte sowie in dem Buch "BGB kompakt" von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Uni Bremen).                                                                                                              Rechtsträger solcher neuen Vertragsgemeinschaften sind in der BRD überwiegend Vereine nach den Bestimmungen des BGB. Kommunen haben ihrerseits die rechtliche Möglichkeit, solchen Vereinen beizutreten oder solche Vereine gar selbst zu initiieren - sollten die Ziele des Vereins im Interesse der Kommunen liegen bzw. die Kommunen mit den von ihnen initiierten Vereinen kommunale Ziele verfolgen wollen. Auf diesem Wege können sie sich dann auch einer Regionalwährung anschließen oder eine solche Währung selbst initiieren.

Kommunale Selbstverwaltung

Das Recht der Kommunen, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln", ist begrifflich treffend als "Kommunale Selbstverwaltung" im Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert. Artikel 137 der Hessischen Landesverfassung garantiert, dass "die Gemeinden . . . . jede öffentliche Aufgabe übernehmen" können, "soweit sie nicht durch ausdrückliche gesetzliche Vorschrift anderen Stellen im dringenden öffentlichen Interesse ausschließlich zugewiesen" ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in Urteilen näher defriniert, was unter der "Kommunalen Selbstverwaltung" zu verstehen ist:                                                                                                          Sie bedeutet "ihrem Wesen und ihrer Intention nach Aktivierung der Gemeindebürger für ihre eigenen Angelegenheiten" und versucht, die "Beteiligung der Staatsbürger an der - verstärkt sachbezogenen - Gestaltung ihres engeren Lebenskreises zu sichern" (BVerfGE 11, 275).           Das Recht der Selbstverwaltung erstreckt sich auf "alle örtlichen - im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand wahrzunehmenden - Angelegenheiten" (Grundsatz der Allzuständigkeit; BVerfGE 83, 382 u.a.). Eines sog. Kompetenztitels bedarf es dabei nicht (BVerfGE 79, 146).

Was sind nun "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft"? Das Bundesverfassungsgericht definiert: Dies "sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben (BVerfGE 79, 151), die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen" (BVerfG, NVwZ 1989, 347). Und weiter: "Wesentliche Bestandteile der kommunalen Selbstverwaltungsbefugnis, die den Gemeinden materielle Rechtspositionen gegenüber dem Staat vermittelt, sind u.a. die Organisations-, Planungs- und Finanzhoheit (BVerfGE 52, 117)"

"Die Organisationshoheit als Recht der Gemeinde . . . zur Schaffung öffentlicher Einrichtungen für ihre Einwohner gibt den Kommunen die Befugnis, . . . für einzelne Aufgaben zusammen mit anderen Gemeinden gemeinsame Handlungsinstrumente zu schaffen (BVerfG, DÖV 1987, 342)".                                                                                                                                     "Kraft der Planungshoheit haben die Gemeinden das Recht und die Pflicht, vorausschauend die für die weitere Entwicklung maßgeblichen Entscheidungen zu treffen (BVerfGE 76, 117)" oder weitere Maßnahmen "zur Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen" zu planen.                                                                 "Mit der verbürgten Finanzhoheit (Grundlage der finanziellen Eigenverantwortung) sind den Gemeinden Befugnis und Spielraum zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens garantiert (BVerfGE 26, 244)". Das stellt sicher, dass den Kommunen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird.                                                          "Kennzeichnend für die den Gemeinden gewährleisteten Aufgaben ist weiter, dass sie von der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können (Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit; BVerfGE 83, 382). Selbstverwaltung meint danach grundsätzlich selbständige, weisungsfreie Verwaltung durch eigene, selbstbestimmte Organe in eigenem Namen und eigener Verantwortung, allerdings unter der Aufsicht des Staates als verfassungsrechtlich gebotenem Korrelat (BVerfGE 78, 341)".                                                          Im übrigen muss auch noch darauf hingewiesen werden - weil hier nicht ganz unwichtig -, dass den Gemeinden "ein Abwehrrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Einrichtungen" gewährleistet ist (BVerwG, NVwZ 2000, 676). 

Darüber hinaus wird die kommunale Selbstverwaltung im Kontext der europäischen Integration gestützt durch die Verpflichtung der BRD auf den Grundsatz der Subsidiarität in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG und durch § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU vom 12.03.1993 (BGBl. I S. 313), der die nach diesem Gesetz zuständigen Organe im Sinne einer Bemühenspflicht dazu anhält, das Recht der Gemeinden zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren und zu schützen. Dieser Grundsatz der Subsidiarität fordert "einen grundsätzlichen Vorrang der jeweils unteren Ebene in Europa bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben", meint also insbesondere auch die kommunale Selbstverwaltung; der Vertrag von Maastricht hat den Gedanken der Subsidiarität selbst in Art. 5 EG-Vertrag aufgenommen.

Allerdings: Das Recht der Selbstverwaltung ist den Gemeinden ausdrücklich nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet. "Es steht demzufolge unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt, der zu Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung durch Regelungen über die Art und Weise der Erledigung der örtlichen Angelegenheiten, durch Entzug und Schmälerung kommunaler Aufgaben (BVerfGE 79, 143) . . . ermächtigt. Die diesbezügliche Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist jedoch insofern begrenzt, als die gemeindliche Selbstverwaltung in ihrem Kernbestand und Wesensgehalt unangetastet bleiben muss (BVerfGE 56, 312)".

Diesem Sachverhalt steht aber auf der anderen Seite gegenüber das Angebot des Hessischen Gesetzgebers in § 133 der Hessischen Gemeindeordnung, in dem eine sog. "Experimentier-Klausel" offeriert wird. Text des § 133 HGO: "Das für das Kommunalrecht zuständige Ministerium kann im Interesse der Weiterentwicklung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens im Einzelfall von den Regelungen über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Stellenplan, die Jahresabrechnung, den Jahresabschluss, die örtliche Rechnungsprüfung . . ., zur Buchführung sowie zu anderen Regelungen, die hiermit im Zusammenhang stehen, Ausnahmen zulassen".

Regionalgeld festigt die Kommunale Selbstverwaltung

Wenn man die Frage beantworten will: was ist eigentlich Geld?, dann kann man zu der Erkenntnis vordringen: Geld ist ja nichts anderes als eine Vereinbarung, die eine Gemeinschaft sich gibt, der sie vertraut und die sie anwendet zum Wohle aller Vereinbarenden. In diesem Sinn ist Geld dann kein Wirtschaftsgut, sondern ein Rechtsdokument als Vermittler für wirtschaftliche Prozesse. Dadurch wird deutlich: Geld ist ein öffentliches Handlungsinstrument oder eine öffentliche Einrichtung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft, wie z.B. auch innerhalb einer Kommune oder eines Verbandes von Kommunen und Städten. Regional geschöpftes und dem Wirtschaften der Menschen in der Region dienendes Geld - dies wird weiter unten noch näher beschrieben - will von seiner Zweckbestimmung her das gesetzliche Zahlungsmittel nicht ersetzen, sondern dort ergänzen, wo der Euro den "vermittelnden" und dienenden Charakter für Mensch und Wirtschaft nicht mehr erfüllen kann. 

Dass nun frei vereinbartes Regionalgeld die Kommunale Selbstverwaltung erst auf die Höhe der Zeit führt, soll nun im Zusammenhang mit dem, was oben unter dem Abschnitt "Kommunale Selbstverwaltung" zitiert ist, nachfolgend erläutert werden:

Betrachtet man den für die Kommunen geltenden "Grundsatz der Allzuständigkeit", d.h. "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der geltenden Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln", dann wird man schon ohne weiteres erkennen können, dass zu diesen Angelegenheiten eben auch eine nur in der betreffenden Kommune oder in einem Verband von Kommunen zu verdienende und nur dort wieder auszugebende Regionalwährung gehören muss. Eine solche Zweitwährung arbeitet dann auch "im Rahmen der Gesetze", weil sie vertragsfreiheitlich auf dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG basiert. Der Wille der Bürgerinnen und Bürger, ein derartiges Geld als regionales Handlungsinstrument zu besitzen, ist dann ein "Bedürfnis und Interesse, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeinde-Einwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem die das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde" oder in einem Gemeindeverband "betreffen".

Das Kreieren eigenen Geldes bedeutet natürlich ganz stark eine "Aktivierung der Gemeinde-Bürger für ihre eigenen Angelegenheiten", weil mit dem Planen, Organisieren und Umsetzen eines Regionalgeldes mehr als nur versucht wird, die "Beteiligung der Staatsbürger an der - verstärkt sachbezogenen - Gestaltung ihres engeren Lebenskreises eigenverantwortlich und selbständig zu sichern".

"Die Organisationshoheit als Recht der Gemeinde zur Schaffung öffentlicher Einrichtungen" - das Regionalgeld soll öffentlich und vertragsfreiheitlich eingerichtet werden für die Bürgerinnen und Bürger - "gibt den Kommunen die Befugnis", ein Regionalgeld dann auch "zusammen mit anderen Gemeinden als gemeinsames Handlungsinstrument zu schaffen" bzw. zu initiieren. 

Erst mit einem Regionalgeld kommt das Recht der Gemeinden auf "Planungshoheit" voll zur Wirkung: "Vorausschauend die für die weitere Entwicklung maßgeblichen Entscheidungen zu treffen", hat die Kommune sich mit dem Beitritt zu einer solchen Währung verpflichtet, "zur Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen" ganz Entscheidendes für diese Ziele auf den Weg zu bringen.

Aufgrund des Wirtschaftens mit einer räumlich begrenzten Regionalwährung nutzen die Kommunen - im Zuge der "verbürgten Finanzhoheit - Befugnis und Spielraum zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens" mehr als bisher, denn diese Zweitwährung wird die Einnahmen erhöhen und die Ausgaben (in zinsbelastetem Euro) verringern. Mit dem Instrument des § 133 HGO kann die Kommune - soweit erforderlich - beim Hessischen Minister des Innern erwirken, dass "im Interesse der Weiterentwicklung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesensunter anderem Ausnahmen zugelassen werden "von den Regelungen über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, zur Buchführung sowie zu anderen Regelungen, die hiermit im Zusammenhang stehen". Diese Ausnahmen - soweit notwendig - sollten es zulassen, dass Beträge auch in der regionalen Währungseinheit angenommen, ausgezahlt und gebucht werden: "im Interesse der Weiterentwicklung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens"; und noch weiter: zur Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur, zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Aktivierung der Gemeindebürger für ihre eigenen Angelegenheiten, zur Beteiligung der Staatsbürger an der - verstärkt sachbezogenen - Gestaltung ihres engeren Lebenskreises, letztlich: zur Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger (ein Detail schon vorab: die Ausnahmeregelung könnte ggf. nicht erforderlich, wenn die eingenommenen Regionalgeld-Beträge von der Kommune angenommen und dann wie bei den Gewerbebetrieben in Euro gebucht werden sollen).                                                                                                                          Für die Stadt Bad Karlshafen würde mit dem Handlungsinstrument einer Regionalwährung zusätzlich verbunden sein, dass die Auflage des Hessischen Innenministers vom Juni 2006 erfüllt werden kann: "Alle Möglichkeiten zu Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen sind deshalb strikt zu verfolgen".

Der Magistrat der Stadt Bad Karlshafen hat sich in dem Haushaltsplan 2007 vom 15.05. und 03.07.2007 wie folgt verpflichtet: "Trotz der anhaltenden und sich noch fortsetzenden finanziellen Krise" (Schulden in Höhe von rd. 21 Millionen Euro für zur Zeit rd. 4.000 Einwohner sowie Auflagen des Hessischen Innenministers) "bleibt es Aufgabe der Stadt, die kommunale Selbstverwaltung zu erhalten und die kommunale Daseinsvorsorge als notwendige Leistung zu gewährleisten. Die Schließung öffentlicher Einrichtungen und die Zurücknahme jeglicher Vereins- und Wirtschaftsförderungen sowie die Einschränkung von Leistungen gegenüber den Einwohnern und Bürgern würden zu einem Rückschritt in der Stadtentwicklung und im Tourismusbereich und letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Finanzsituation und zu einem fortschreitenden unaufhaltsamen Rückgang in der Bevölkerungsentwicklung führen".

Es liegt auf der Hand, dass ein solches Szenario sowohl von den Verantwortlichen als auch von Bürgerinnen  und Bürgern nicht gewollt wird. Als Ausweg sind neues Denken, Ideenvermögen, Kreativität, Mut und neue, sowohl finanzielle als auch wirtschaftliche, Handlungsinstrumente, wie z.B. eben eine eigene, vertragsfreiheitliche Regionalwährung, notwendig - in einem gemeinsamen und "selbstverwalteten" Kraftakt. Es geht nicht anders. Anders ist dann auch nicht der EU-Grundsatz aufrecht zu erhalten, "einen grundsätzlichen Vorrang der jeweils unteren Ebene in Europa bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben" zu gewährleisten.

Was kann ein Regionalgeld leisten und verbessern?

"Die einzige Möglichkeit für die lokale Ökonomie, Nutzen aus lokal vorhandener Finanzkraft zu erzielen und den Abfluß von Kapital und die Spekulation zu verhindern, besteht darin, eine monetäre Einheit zu schaffen, die man nur in der Region verdienen und ausgeben kann" (Paul Glover, Kreator der seit 1991 arbeitenden Regionalwährung "Ithaca Hour" im Bundesstaat New York).

Regionalgeld (siehe auch www.regionales-wirtschaften.de)

- ist ein wirtschaftspolitisches Handlungsinstrument auf regionaler Ebene                                        - gilt nur in der Region, für die es konzipiert ist, und ergänzt das gesetzliche Zahlungsmittel          - ist regionales Eigenkapital und verlagert Wertschöpfungsketten in die Region                              - formt regionale Wirtschaftskreisläufe und stärkt die regionale Finanz- und Wirtschaftskraft       - verstärkt durch einen schnellen Umlauf die Produktion, die Arbeitsmöglichkeiten und den      Wohlstand in der Region                                                                                                                             - verstärkt das soziale Netzwerk von regionalen Produzenten, Zulieferern, Dienstleistern, Händlern, Handwerkern und Konsumenten und bindet Kunden an den regional wirtschaftenden Mittelstand                                                                                                                                                     - verhindert Kaufkraftabfluß und bindet die Kaufkraft in der Region                                                   - fördert in erster Linie den regionalen Mittelstand und dessen produktiver Auslastung                - vermittelt regional erbringbare Leistungen und tendiert zur regionalen Selbstversorgung            - verstärkt die Unabhängigkeit von globalen Erzeugnissen und wirtschaftspolitischen Entwicklungen                                                                                                                                               - ist ein regionales Handlungsinstrument zur Identitätsbildung in der Bevölkerung und somit zum Kulturerhalt und zur Kulturbildung                                                                                                    - fördert die Eigeninitiative, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger als soziales und pädagogisches Übungsfeld                                                - fördert das menschliche Bedürfnis, kreativ und produktiv zu sein und verbindet motivierte Menschen als kulturschaffende Zivilgesellschaft                                                                                   - schafft die Möglichkeit, den Lebensunterhalt der Menschen aus eigener Kraft zu bestreiten      - macht einen Schritt heraus aus dem verfassungswidrigen Zinses-Zins-System und einen Einstieg in eine nachhaltige, Vertrauen und Solidarität fördernde Friedenswährung                        - festigt die Kommunale Selbstverwaltung in einem "Europa der Regionen"                                      - ist ein Weg zum finanziellen Abbau der kommunalen Schulden und zu wieder ausgeglichenen Kommunalhaushalten                                                                                                                                    - ist eine touristische Attraktion und kann auch von Touristen erworben und benutzt werden      - kann als Lohnanteil ausgezahlt werden                                                                                                   - kann  von der Kommune als Zahlungsmittel für ihre regionalen Bedürfnisse und regionalen Verpflichtungen benutzt werden                                                                                                                 - macht den unbenutzten Euro frei für andere Bedürfnisse und Verpflichtungen                                - herrscht nicht, sondern dient den Menschen in der Region bei ihrem Wirtschaften                       - ist im Sinne eines "Erweiterten Kunstbegriffes" (Beuys und Bundesverfassungsgericht) ein soziales Kunstwerk.

Erweiterung

Bezieht man die derzeit geführte öffentliche Diskussion über die Möglichkeit der Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens an alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland (Erwachsene, Kinder, erwerbstätig oder nicht) in unsere Betrachtung über das Regionalgeld und die Kommunale Selbstverwaltung mit ein, so wird man aufgrund dieser vorliegenden Ausarbeitung gedanklich auf den Weg geführt, ein solches Grundeinkommen ebenso rechtlich zu gestalten wie das hier vorgestellte Regionalgeld, soll heißen:                                                        Bürgerinnen und Bürger einer Kommune vereinbaren sich im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG auf ein an jeden Einwohner in der Kommune "zusätzlich" in Regionalgeld auszuzahlendes "Grundeinkommen" als vertragsfreiheitliches, autonomes Handlungsinstrument, gründen selbst dafür einen Verein oder lassen diesen Verein von der Kommune initiieren, und verwalten diese Regelung und Gewährung im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG selbst. Im Gegensatz zu dem vorstehend beschriebenen Regionalgeld, das ja durch Umtausch von Euro in Umlauf kommt, kann das "Grundeinkommen-Regionalgeld" dann natürlich nur "bedingungslos" ausgezahlt werden, d.h. es wird - über die anfänglich Höhe muss diskutiert werden - ohne Gegenleistung als Geschenk in Regionalgeld ausgezahlt bzw. auf ein Konto gutgeschrieben, ist sozusagen ein selbstverwalteter Akt der Menschenwürde, es jedem Einwohner in einem anfänglichen Umfang zu ermöglichen, seine Bedürfnisse finanziell zu befriedigen, ohne an Erwerbsarbeit gebunden sein zu müssen. Weitere Einzeleinheiten sind auf der Seite "Grundeinkommen" unter D. beschrieben.                                                                                                                                                 Eine - es gibt mehrere - "Nebenwirkung" von diesem Handlungsinstrument ist offensichtlich: Alles das, was oben von dem beschrieben ist, was ein Regionalgeld leisten und verbessern kann, wird durch ein bedingungsloses "Grundeinkommen" in Gestalt eines Regionalgeldes um ein Vielfaches verstärkt!                                                                                                                         Wie sonst sollte es möglich sein, die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens auch in die Tat umzusetzen, will man nicht immer wieder von Politikern jeder Legislaturperiode bittstellerisch abhängig sein? Es geht heute eben nicht anders, als mutig alles selbst in die Wege zu leiten, wie es ja in der "Kommunalen Selbstverwaltung" schon veranlagt ist und bereitsteht.

Manfred Steinbach und Dietlind Rinke                                                                                                     Bad Karlshafen, im Januar 2008

2. Vorschlag einer Kommunal-/Regionalwährung für die Stadt Bad Karlshafen:

Ein wirtschaftliches Konjunkturprogramm, aufgesetzt durch Kommunale Vereinbarung!         - Eine Regionalwährung zu benutzen, bedeutet eine Wertschätzung der örtlichen Geschäfte und Betriebe -

Nach dem Start der ersten Regionalwährung in Deutschland, dem ROLAND in Bremen, sind inzwischen überall Initiativen in Deutschand gewachsen; viele davon arbeiten mit Erfolg seit Jahren. Die bekannteste Währung ist der CHIEMGAUER, der sozusagen der "Porsche" unter den Regionalwährungen geworden ist. Überall in der Welt gibt es stets zu Notzeiten Initiativen der Menschen, um das Wirtschaften untereinander in Gang zu halten. So hat der ehemalige belgische Zentralbanker Bernard Lietaer in seinem Buch "Das Geld der Zukunft" schon im Jahre 2000 etwa 3.500 Regionalwährungen weltweit aufgelistet und viele davon beschrieben. 

Die Regionalwährungen werden entwickelt, um das Geld in der Region zu behalten, einen regionalen Wirtschaftskreislauf von Produzieren, Verteilen, Konsumieren, Verdienen und Ausgeben zu schaffen, also die Bürger an die örtlichen und regionalen Geschäfte zu binden. Die Kaufkraft kann nicht abfließen in andere Regionen, andere Länder oder in die Spekulation. Regionale Netzwerke entstehen, die die Handelswege verkürzen, Energie einsparen helfen und den Wohlstand der Teilnehmer zu heben vermögen. Diese regionalen Währungen ergänzen das gesetzliche Zahlungsmittel. Sie sind ein Mittel, um die kommunale Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten, indem sie die Gemeinde befähigen können, die Schuldenberge abzubauen und handlungsfähig zu bleiben bzw. wieder zu werden. Außerdem bewirken sie unendlich viele kulturelle Innovationen. Die Regionalwährungen sind zugleich "Rettungsboote" in der heutigen Wirtschaftskrise, in der wir uns auf diese Weise selbst helfen können.

Sie funktionieren nach folgendem Muster: Es wird z.B. ein Verein gegründet, der die Philosophie und die Struktur für das eigene Geld entwickelt, Scheine drucken lässt und in Umlauf bringt. Die meisten Regionalwährungen arbeiten so, dass der Umtausch von Euro in die Regionalwährung (Regio) im Verhältnis von 1:1 geschieht. Mit diesen Regios kann man nun Handel treiben in der Gemeinde/Region, d.h. man kauft die Dinge seiner Bedürfnisse gemäß in den örtlichen und regionalen Geschäften ein und lässt sich von den ortsansässigen Handwerkern und Dienstleistern die gewünschten Arbeiten erledigen. Die Geschäfte ihrerseits geben die eingenommenen Regios an Zulieferer weiter, bezahlen Lohnanteile an ihre Mitarbeiter, geben (als persönliche Entnahme) die Regios für ihre Bedürfnisse aus.

Die Regios sollen sich verbrauchen wie die Ware (die ja auch nicht immer frisch bleibt), und deswegen ist ihnen eine Umlaufsicherung immanent. Damit soll dem Geld die "Jokerfunktion" genommen werden und das Zahlungsmittel (das ja der Rechtssphäre angehört) soll dadurch dem Wirtschaften der Menschen untereinander in dieser Region besser dienen. So wird - je nach Absprache der betreibenden Menschengruppe, die den Regio nach den örtlichen Gegebenheiten einrichtet - die Laufzeit der Scheine begrenzt. Mit einem Prozentsatz von monatlich 1 % bis vierteljährlich 2 - 10 % ihres Wertes werden die Scheine jeweils aktualisiert. Das kann geschehen, indem man entsprechende Marken kauft und die Scheine nach Ablauf der Frist damit beklebt oder den Scheinen eine entsprechende Abwertung aufdruckt. Manche Regionalwährungen verzichten ganz auf die Umlaufsicherung (wobei der erhoffte Effekt, eine größere Akzeptanz, aber sicher nicht erfüllt wird). Bei einer dateimäßigen Erfassung aller Teilnehmer genügt auch ein Stempel auf dem Schein oder eine Lochung bei der erfolgten Zuzahlung.

Die ("gefürchtete") Umlaufsicherung bewirkt zum einen, dass die an den betreibenden Verein zurückfließenden Gelder die nötigen Sachleistungen und Personalkosten zu tragen helfen. Sie bewirkt aber auch, dass die Inhaber der Scheine gemahnt werden: "Gib das alternde Geld bald wieder für deine Bedürfnisse aus, denn es lohnt sich nicht, es liegen zu lassen, das macht es teurer". Damit fließt es schneller als das gesetzliche Zahlungsmittel (im Chiemgau hat man Erfahrungen dokumentiert mit einem 3x schnelleren Umlauf).                                                               Ein Austeilen von Bonuspunkten oder Bonusgeschenken der Gewerbetreibenden an ihre Kunden, wie derzeit überall üblich, ist bei Benutzen von Regios nicht mehr nötig, denn die Mitbürger werden die örtlichen Geschäfte häufiger aufsuchen, weil sie ja nur hier ihre Regios anteilig ausgeben können, also damit an die örtlichen Geschäfte gebunden werden! Dadurch bleibt auch in der Geschäftskasse mehr übrig und die Umlaufsicherung kann nicht als übermäßiger Auf- bzw. Abschlag empfunden werden.

Die Gewerbetreibenden erfahren einen gewissen Druck; die Umlaufsicherung bewirkt aber, dass die Zahlungsmoral sich hebt, denn zu spät zahlen wird teurer! Der Nachteil, "auf sein Geld" Umlaufgebühren zahlen zu müssen, wandelt sich zum Vorteil, dass den Kunden das Geld "lockerer" sitzt!                                                                                                                                             Die Umlaufsicherung bewirkt zusätzlich, dass Regios nicht als Wertaufbewahrung (zum Sparen) verwendet werden können. Sie bleiben im Umlauf, denn man kann sie zwar zurückhalten und liegen lassen, aber das wird dann teurer!                                                                                                 Man kann als Händler der Umlaufsicherung auch dadurch entgehen, dass man Darlehen vergibt, d.h. demjenigen seiner Mitbürger das Geld zur Verfügung stellt, der es dringend benötigt und dann auch gleich wieder ausgibt. Man schließt einen schriftlichen Vertrag miteinander ab. Bei größeren Summen wird man auch Bürgen bemühen, um die Vereinbarung zu sichern (Formulare dafür könnten vom Verein erarbeitet werden).                                                                                       Je höher der Prozentsatz der Umlaufsicherung ist, desto mehr fließt aus dem Kreislauf an den Verein/die Gemeinde und umso mehr Möglichkeiten bieten sich, Bedürftige damit zu unterstützen oder auch die öffentlichen Schulden zu mindern.

Die Regio-Systeme, die 1:1 Euro in Regio umtauschen, lassen zumeist für die Geschäftsleute auch einen Rücktausch zu, allerdings mit einem Abschlag (oft mit 5 %). Auch diese Gebühr fällt in den meisten Fällen zu 2 % dem betreibenden Verein und zu 3 % den Vereinen der Region zu, die man dafür ausgewählt hat.                                                                                                                    Bei einem geschlossen System, bei dem also nicht zurückgetauscht werden kann, fällt dieser Betrag nicht an! Dort ist allerdings ein "Berater" nötig, der angefordert werden kann, wenn sich die Regios irgendwo zu stauen beginnen und der Geschäftsinhaber nicht weiß, wo und wie er sie aus- oder weitergeben kann. Dieses System ist aber mit Sicherheit das Wirkungsvollere und Schwungvollere!

Wie wird ein Regio-System in Gang gesetzt? Wir schlagen eine Bürgerversammlung vor (evtl. sogar gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 4 GG - also mit Entscheidungsbefugnis!), bei der die Funktionsweise solch einer Währung erklärt wird und ihre Vorteile für jeden Einzelnen, für die Stadt und die ganze Region sowie ihrer Notwendigkeit in heutiger Zeit dargestellt werden. Dort sollen die Bürger entscheiden, ob sie ein Regiogeld wollen oder nicht, und dort ruft man zur Mitarbeit auf, zu der sich hoffentlich eine Menschengruppe bereit findet, um einen Verein zu gründen, der die Vorbereitung, Planung und Durchführung übernimmt. Die Scheine können so konzipiert werden, dass sie den Wert auf der Vorderseite zeigen und auf der Rückseite die Möglichkeit für Werbung der Geschäfte bieten könnten, womit sich der Druck der Scheine finanzieren ließe. Der Name der eigenen Währung, mit dem sich Jeder in der Region identifizieren kann, könnte z.B. durch ein öffentliches Preisausschreiben gefunden werden. 

Wie bekommt man aber die einzelnen Menschen dazu, mitzumachen? Kann man in einer Region, in der die Menschen von ihrer Arbeit immer weniger Geld zum Leben übrig haben, erwarten, dass sie den Idealismus aufbringen, regelmäßig ihre ohnehin zu wenigen Euros in den Regio umzutauschen? Daran muss wohl gezweifelt werden. Das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Regionen - außer eben im reichen Chiemgau, wo die Gemeinden keine solch horrenden Kommunalverschuldungen zu tragen haben wie z.B. hier in Bad Karlshafen. Hier werden sich die Menschen vermutlich nur daran beteiligen können und wollen, wenn sie einen Vorteil darin für sich sehen. 

Deshalb schlagen wir für unsere Stadt und Region das folgende geschlossene System (ohne Rücktausch) vor, das bisher so noch nirgends existiert, das aber - gleich einem Fanfarenstoß - das Klima in der Stadt verändern könnte, und zwar nicht kleckernd, sondern klotzend! Es gibt experimentelle Vorformen, z.B. in Bremen mit einem "roten ROLAND" oder in Düsseldorf mit dem "RHEINGOLD". In Amerika gibt es Regios, die an die Beteiligten einfach ausgegeben werden, so der kanadische "GOGO". 

Also, jeder Einwohner der beiden Teilgemeinden Bad Karlshafen und Helmarshausen (ob Erwachsener oder Kind), etwa 4.000 Menschen, erhalten die Bitte und Möglichkeit, Schulden der Stadt von jeweils maximal 50 Euro pro Umtauschaktion zu kaufen (ein winziger Teil der ca. 21 Millionen Euro Schulden insgesamt). Dazu werden die Einwohner gebeten, mit ihrem Personal-Ausweis zur Ausgabestelle zu kommen. Für diese 50 Euro erhalten sie 50 Regios, mit denen sie nun ihre Wertschätzung den örtlichen Geschäften erweisen und dort einkaufen können zur Befriedigung ihrer notwendigen Lebensbedürfnisse. Die 50 Euro werden im Haushalt der Stadt als Einnahme verbucht. Die Quittung aber über die gezahlten 50 Euro wird zugleich ein sog. "Schuld-Los" sein. Damit erhält der Bürger das Bewusstsein: "Ich habe einen Teil der Schulden der Stadt gekauft". Diese Quittung mit einer aufgedruckten Nummer, die zugleich ein Los ist, kann z.B. am Jahrestag der Regio-Einführung bei einem Fest als Gewinner bei einer Tombola ausgewählt werden. Vermutlich werden die Geschäfte, die während des Jahres am meisten vom Regio profitiert haben, bereit sein, Preise zu spenden, um die Tombola-Gewinner damit zu ehren, die zugleich für alle Einwohner der Gemeinde da stehen.

Aber: Mit diesem einen Umtauschakt ist die Geschichte noch nicht beendet; nun kommt der Vorteil, der sich für alle Einwohner der Gemeinde organisieren lässt, wenn sie darin überein stimmen und das so wollen: Der Verein zahlt gleichzeitig mit den 50 Regios für das "Schuld-Los" (siehe oben) noch zusätzlich 50 Regios als ein "Dankeschön-Geschenk" an Jeden, der einen Schuldschein erwirbt, aus, so dass der Bürger also insgesamt 100 Regios erhält! Er zahlt 50 Euro ein und erhält insgesamt aber 100 Regios ausbezahlt (ohnehin ja nur bedrucktes Papier, dem aber in seiner Funktion als vertragsfreiheitlich konzipiertes Regiogeld vertraut wird)! Mit diesem "Geschenk" der zusätzlichen 50 Regios an jeden, der ein "50 Euro Schuld-Los" kauft, gelangen somit zusätzliche Regios in Umlauf, die in der Gemeinde ausgegeben und eingenommen werden können. Dies bewirkt in diesem Fall die eigentliche Innovation, denn wenn die Menschen nicht "jedes Geldstück zweimal umdrehen müssen", bevor sie es ausgeben, sondern wenn sich eine gewisse Fülle bietet, wird eine Leichtigkeit im Umgang mit dem Regio sich ganz schnell einspielen. Wenn jeder das Gleiche erhält, wird keiner bevorteilt oder geschädigt. Diese zusätzlichen Regios werden nicht nur in dem Portemonnaie des Einzelnen, sondern als zusätzlicher Umsatz in der Gemeinde, später in der ganzen Region spürbar werden können. Das heißt auch, die Kaufkraft erhöht sich und es kommt Schwung in die Gemeinde, sogar in die ganze Region, wenn die Regionalwährung sich dann auszubreiten beginnt.               Damit der psychische Druck für die Gewerbetreibenden am Anfang nicht zu groß wird und sie sich vor einer zu großen Häufung von Regios fürchten, kann man am Anfang die nächste Tausch- und Schenkaktion (50 Euros gegen 100 Regios) anstatt monatlich oder vierteljährlich u.U. auch auf sechs Monate hinausschieben, ebenso deren Umlaufsicherung, bis sich alle eingewöhnt haben.   

Wie hoch kann der Anteil der Regios bei einem Kaufgeschäft sein? Der Geschäftsinhaber kann selbst bestimmen, wie viele er davon annehmen mag, wie viele er selbst verbrauchen kann. Er kann die Regios an seine Zulieferer mit deren Einverständnis weiterreichen, er kann Handwerker oder Dienstleister damit bezahlen, kann seine Lohnkosten anteilig damit bezahlen und als persönliche Entnahme seine privaten Bedürfnisse damit befriedigen. Ganz wichtig ist sicherlich in der Anfangsphase, dass es einen Berater gibt, der überall dort angefordert werden kann, wo sich ein Stau zu bilden droht, damit Wege gefunden werden, wie der Regio weiter fließen kann. Wichtig ist auch ein stetiger Informationsfluss von Angebot und Nachfrage, der bei allen Gewerbetreibenden zur Mitnahme für jeden Bürger ausliegen sollte. Auch auf der Website des Regio-Vereins sollten diese Informationen erscheinen. Hier könnte man sich auch gut ein Schüler-Projekt vorstellen, das eine wichtige Funktion der Mitgestaltung übernehmen könnte (z.B. auch mit der Aufgabe: Wie kann regionales Geld in den Händen der Bürger funktionieren?).

Wir gehen davon aus, dass man - jedenfalls in unserer Region - nur auf diesem Wege alle Einwohner spontan zur Mitarbeit und Teilnahme bekommen kann - und nicht, wenn man klein-klein beginnen will und auf Freiwilligkeit wartet und ohne die letztgenannten Vorteile! Bei einem günstigen Verlauf können die Zeiten der Tausch- und Schenkaktion dann auch verkürzt werden und ggf. monatlich stattfinden.

Man sollte von Anfang an so planen, dass man ein Regio-System zwar in jedem Fall weiterentwickeln können muss, dass aber der Kerngehalt, dasjenige, was mit dem Regio erreicht werden soll, von Anfang an festgelegt wird. Dieses Grundsätzliche kann man später nicht mehr verändern! Also, ein geschlossenes (ohne Rücktausch) oder ein offenes (mit Rücktausch) System zu installieren, ist von vornherein eine ganz entscheidende Frage. Wir schlagen aus unserer Erfahrung heraus eben ein geschlossenes System für Bad Karlshafen (und umzu) vor. Das würde eine Innovation bedeuten, die die Menschen mitzureißen vermag. Vermutlich würden alle, die sich Gedanken machen über die schlechte Finanz- und Wirtschaftslage der Gemeinde, sich sofort zum Mitmachen entschließen. Sie würden plötzlich erleben können: Geld ist wirklich nur eine Vereinbarung, die uns hilft, diese schwierige Zeit zu überstehen, in der alles immer teurer wird, hohe Schulden auf der Gemeinde belastend liegen und der Ton untereinander immer rauer wird. Ein Austeilen von "Geschenken" (man könnte dieses Geschenk auch Bonus nennen, der den Geschäftsleuten ja heute durchaus bekannt ist) lässt sich in dieser Form gut durchführen. 

(Die USA z.B., wo derzeit ein "Konjunkturprogramm" - als "Steuerrückzahlung" bezeichnet, obwohl auch Kinder und Nicht-Steuerzahler bedacht werden sollen - von 168 Milliarden Dollar beschlossen wurde, indem allen Staatsangehörigen 300 Dollar (Kinder, Nicht-Steuerzahler) bzw. 600 Dollar (Steuerzahler) schlicht und einfach ausgezahlt werden sollen, handeln mit ähnlicher Zielsetzung. Dort wird es aber nicht in einer anderen Währung ausgezahlt, die "bei den Bürgern verbleibt", sondern diese Dollars werden wohl genauso in die Spekulation oder Anlagen abfließen, wie die gerade im Börsencrash vernichteten Dollars!).

Bei einer dann - von uns vorgeschlagenen - 10 %igen Umlaufsicherung würde bald ein Betrag an den Verein zurückfließen, womit nicht nur die Ausgaben des Experimentes zu finanzieren wären, sondern vermutlich manches auch an Vereine, Bedürftige oder an die Stadt zum Schuldenabbau fließen könnte!

Um den Einwand einer Inflation in dieser Stadt entkräften zu können, muss das Experiment von wissenschaftlicher Seite begleitet werden. Dazu sollte ein Wirtschaftsprofessor mit seinen Studenten dafür begeistert und gefunden werden, der die Entwicklung wachsam beobachten und auswerten lässt.

Jeder Teilnehmer kann mit jedem Geschäft der umliegenden Gemeinden vereinbaren, diesen Regio anzunehmen, soweit diese die Möglichkeit sehen, die Scheine wieder hier am Ort auszugeben, sie dem Umlauf wieder einzufügen. So könnte sich mit der Zeit die Währung in der ganzen Region ausbreiten und das Angebot sowie die Nachfrage erhöhen. 

Wir schlagen für dieses Modell eine Laufzeit von zunächst einmal 2 Jahren vor. Dann sollte wiederum eine Bürgerversammlung einberufen werden, um die Teilnehmer neu bestimmen zu lassen, ob sie das System so weiterführen oder besser abbrechen wollen. Vielleicht ist bis dahin ein elektronisches Verrechnungssystem installiert worden, sodass die Guthaben übertragen werden können und evtl. auch die Möglichkeit entsteht, zu sparen und zinslose Darlehen zu vergeben.

Wenn gegen eine Weiterführung votiert werden würde, müsste man das Experiment auslaufen lassen, das dann (nach unserem Vorschlag) noch 2 1/2 Jahre sich auf etwas veränderte Weise weiterbewegt. Dann würde die Umlaufsicherung nicht als Zuzahlung erscheinen (und der Verein hätte diese Einnahme nicht mehr), sondern die verbleibenden Scheine würden monatlich entsprechend abgewertet werden müssen.

Sicher sind wir, dass der Effekt unseres Vorschlages riesengroß sein würde; nicht nur der materielle Wert, der geschaffen würde, der steigende Wohlstand, sondern auch das soziale Klima würde vermutlich ein anderes werden: Man kennt sich wieder, man hat wieder miteinander zu tun, man achtet auf die gegenseitigen Angebote am Ort. Man könnte sich denken, dass dieses Aktiv-Werden das Gemeinschaftsleben befeuern und befruchten, ein neues WIR-Gefühl entstehen lassen und das Selbstbewusstsein der Menschen stärken wird, denn nun durchschauen sie das Wesen des Geldes und jeder kann sich bewusst werden: "Wir können selber etwas tun, wir sind dem System, den vorgegebenen Verhältnissen nicht völlig ausgeliefert! Wir können uns unsere Verhältnisse, wie wir miteinander umgehen wollen, doch noch selber gestalten und brauchen nicht zu verarmen!".

Dieser Aufbruch zum eigenen Handeln könnte u.U. Neubürger anziehen, die gerne mitmachen und ihre Fähigkeiten einbringen würden; damit würden sich die leerstehenden Wohnungen und Geschäfte wieder beleben, Touristen würden aufmerksam werden und sie würden leichter einen Aufenthalt in der neu-interessanten Region wählen. Man hätte nicht nötig, "Steigbügelhalter für die Wohlhabenden" (Stichwort: Beberbeck) zu spielen, sondern könnte ihnen selbstbewusst durch die Umsetzung einer befeuernden Idee begegnen - und jeder zusätzlich von Fremden eingekaufte Regio, der als Sammlerstück mitgenommen wird, wird die Kasse der Gemeinde füllen und so ein wenig mehr zur Entschuldung beitragen! 

Für ein solches Modell schlagen wir weiterhin vor, es zusammen z.B. mit der Bertelsmann-Stiftung bei der EU anzumelden und eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Also, der Versuch birgt keine großen Risiken. Ein reibungsloser Umlauf dürfte dann gesichert sein, wenn auch die Stadt Bad Karlshafen sich an dem Regio-Umlauf beteiligt. Ein Berater, der überall dort angefordert werden kann, wo sich der Geldfluss zu stauen droht, verringert das Risiko auf ein Minimum. Es braucht nur das aktive Wollen und Vertrauen der Bürger in ihre eigenen Fähigkeiten und in den möglichen Fortschritt zu einem Wohlstand für alle Teilnehmer. Wenn man dabei den Anderen wieder mit in den Blick nimmt: "Meine Ausgaben sind Deine Einnahmen und sichern Dir damit Deine Existenz", so wäre das auch ein erster Schritt zu solidarischem Denken und Handeln!

Dietlind Rinke/Manfred Steinbach                                                                                                              Bad Karlshafen, Februar 2008

3. Bürgerfonds Reinhardswald

Die aktuelle Diskussion zu einem Projekt "Naturpark Reinhardswald" veranlasst uns, eine Belebung für die Region Reinhardswald nicht nur unter ökologischen und touristischen, sondern weitaus mehr unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und denjenigen der Selbsthilfe zu betrachten.

Die beiden entscheidenden Fragen lauten: Ist eine wirtschaftliche Aktivierung unserer Region nur durch noch mehr Touristen mit möglichst dicker Brieftasche zu erreichen? Oder ist es in heutiger Zeit leerer Haushaltskassen nicht viel notwendiger, eine finanzielle und ökonomische Belebung unserer Region durch ein bewusst regionales Zusammenstehen von Gemeinden, Gewerbebetrieben, Vereinen und Bürgern des Reinhardswaldes zu versuchen und dadurch zu einem neu erwachenden Gemeinschafts- und Selbstwertgefühl zu kommen (das ja dann in dieser Form auch eine touristische Attraktion sein könnte)?

Da wir die zweite Alternative für die angemessenere halten, möchten wir uns für die Bildung eines "Bürgerfonds Reinhardswald" aktiv einsetzen. Dieser soll eine Gemeinschaft auf Gegenseitigkeit sein. Als GbRmbH oder GmbH ist er eine reine Binnengesellschaft mit dem Zweck, ausschließlich dem Wohl seiner Gesellschafter zu dienen und dafür Service- und Selbsthilfeeinrichtung zu sein. Gesellschafter können z.B. Kommunen, Gewerbebetriebe, juristische Personen und Bürger sein.

Dem Wohle seiner Gesellschafter dienend, beabsichtigt der "Bürgerfonds Reinhardswald" damit zugleich, die Wirtschafts- und Finanzkraft der Region zu verbessern, insbesondere die Klein- und mittelständischen Betriebe in der Region Reinhardswald zu erhalten und zu fördern, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der Region aufzubauen mit einem neuen selbstgeschöpften regionalen Zahlungsmittel - vor allem aber auch durch die Gewährung von zinslosen Darlehen an seine Gesellschafter.

Der Vorteil eines das gesetzliche Zahlungsmittel ergänzenden regionalen Zahlungsmittels (der Name könnte regionaltypisch "SABA" lauten) ist, dass dieses nur in der Region Reinhardswald eingenommen und ausgegeben werden kann, es also nicht aus unserer Region abwandern oder für Spekulationsgeschäfte verwendet werden kann. Somit wird dadurch die regionale Finanz-, Wirtschafts- und Kaufkraft gestützt und verbessert.

Die Gesellschaft betreibt die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, d.h. die Einlagen ihrer Gesellschafter, wickelt ab und verbucht alle Zahlungsvorgänge (bargeldlos) im Rahmen des Fonds und gewährt zinslose Darlehen. 

Die Gesellschaft führt für jeden Gesellschafter folgende zinslose Konten: a) ein Kapital- bzw. Festgeldkonto für die Festeinlage (Mindesteinlage: 100 Euro); b) ein Umlaufkonto für die Zahlungsvorgänge zwischen den einzelnen Gesellschaftern, über das jeder Gesellschafter selbständig verfügt; c) ein Sparkonto (ohne Zinsgutschriften) und d) ein Darlehenskonto (ohne Zinsbelastungen).

Rechtliches (u.a. über die regionale Herausgabe eines komplementären Zahlungsmittels, über das bank-freie Gewähren zinsloser Darlehen, über den Inhalt einer Gesellschaftervereinbarung) wurde von uns erarbeitet und kann zur Verfügung gestellt werden. Auf persönliche Kontakte und Gespräche freuen wir uns sehr. Eine aktive gemeinsame Gestaltung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden, Vereinsmitglieder, Gemeindevertreter etc. an einem solchen "Bürgerfonds Reinhardswald" ist nicht nur erwünscht, sondern notwendig.

Dietlind Rinke und Manfred Steinbach, Bad Karlshafen, Januar 2010                                                                                                                     





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